Jangle

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung vom 1.7.2026 · Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Hinweis (bitte vor Veröffentlichung lesen): Dies ist ein sorgfältig vorbereiteter, unternehmerfreundlicher Entwurf. Klauseln mit dem Kennzeichen B2B gelten nur gegenüber Unternehmern (UGB); gegenüber Verbrauchern (Kennzeichen B2C) bleiben die zwingenden Schutzbestimmungen des KSchG, FAGG, der Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB) und des PHG unberührt und können vertraglich nicht abbedungen werden. Bitte ergänze die gelben Platzhalter und lasse die AGB durch die WKO (kostenloser Service) oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt prüfen.

§ 1 Geltungsbereich & Begriffe

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und Vermittlungen von Islam Ghabour, Einzelunternehmen unter der Bezeichnung „Jangle" (im Folgenden „Jangle"), Herbertstraße 1/1, 9020 Klagenfurt, Österreich, E-Mail ask.jangle@gmail.com, gegenüber ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber").

(2) Maßgeblich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Sie werden dem Auftraggeber spätestens vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht und mit Auftragserteilung anerkannt.

(3) B2B Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die diesen AGB widersprechen oder von ihnen abweichen, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Jangle ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Jangle.

(4) Begriffe. „Eigenleistung" ist eine von Jangle selbst erbrachte Leistung (z. B. Jingle-/Audioproduktion, KI-gestützte Werbedienstleistungen, Onscreen-System). „Vermittlungsleistung" ist die Herstellung des Kontakts zu und die Beauftragung von dritten Leistungserbringern. „Akteur" ist jeder über Jangle vermittelte dritte Dienstleister (z. B. Videograf:innen, Fotograf:innen, Tänzer:innen, DJs, Choreograf:innen, Musiker:innen). „Verbraucher" und „Unternehmer" sind im Sinne des § 1 KSchG zu verstehen.

§ 2 Rolle von Jangle / Vermittlung

(1) Jangle wird in zwei klar getrennten Funktionen tätig: als Erbringer eigener Leistungen und als Vermittler von Akteuren. Welche Funktion im Einzelfall vorliegt, ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Vermittlung. Soweit Jangle Akteure vermittelt, schuldet Jangle ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch den Leistungserfolg, die Ausführung oder die Qualität der Leistung des Akteurs. Der Vertrag über die eigentliche kreative oder dienstleistende Leistung (Werk-, Dienst- oder freier Dienstvertrag) kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Akteur zustande. Jangle ist nicht Partei dieses Leistungsvertrags.

(3) Der Auftraggeber wählt den Akteur auf Grundlage der ihm zur Verfügung gestellten Informationen (Portfolio, Profil, Arbeitsproben) selbst und eigenverantwortlich aus. Die Auswahl, die Eignung und das gewünschte Qualitätsniveau liegen damit in der alleinigen Entscheidung und Risikosphäre des Auftraggebers.

(4) Jangle übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Werke, Leistungen, das Verhalten, die Termintreue, die Befähigung oder etwaige Schäden, die durch Akteure verursacht werden. Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der vermittelten Leistung sind ausschließlich gegen den jeweiligen Akteur als Vertragspartner zu richten. Auf Verlangen tritt Jangle dem Auftraggeber etwaige eigene Ansprüche gegen den Akteur ab.

(5) Akteurshonorare, die Jangle für den Auftraggeber an den Akteur weiterleitet, sind durchlaufende Posten; Vertragspartner der Vergütung ist der Akteur. Vergütungspflichtige Eigenleistung von Jangle ist ausschließlich die Vermittlungsprovision bzw. die jeweils gesondert ausgewiesene Eigenleistung.

(6) Kontaktdaten der Akteure werden nicht offengelegt; Anfragen, Buchungen und die Abwicklung erfolgen über Jangle. Veröffentlichte Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als „Preis auf Anfrage".

§ 3 Vertragsabschluss & Angebote

(1) Darstellungen auf den Websites, in Profilen oder in Werbematerial stellen kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Einladung zur Anfrage dar.

(2) Angebote von Jangle sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Jangle oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.

(3) B2B Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Bestätigungen oder Rechnungen berechtigen Jangle zur Berichtigung und begründen keinen Erfüllungsanspruch des Auftraggebers zum fehlerhaften Inhalt.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet und werden gesondert verrechnet.

(2) Jangle ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter (Subunternehmer, Akteure) zu bedienen.

(3) Bei kreativen und gestalterischen Leistungen besteht ein angemessener künstlerischer und technischer Gestaltungsspielraum. Subjektive Geschmacks-, Stil- oder Erwartungsvorstellungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich und objektiv messbar als verbindliche Leistungseigenschaft vereinbart wurden, sind kein Leistungs- oder Mangelkriterium (siehe § 9).

(4) B2B Jangle ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt Jangle rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Briefings, Texte, Logos, Bild-, Ton- und sonstigen Materialien sowie Freigaben zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm bereitgestellten Inhalten über alle erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutzrechte) verletzt. B2B Der Auftraggeber hält Jangle in diesem Zusammenhang vollständig schad- und klaglos und ersetzt sämtliche daraus resultierenden Kosten einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

(3) Verzögerungen, Mehraufwände oder Mängel, die auf verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückgehen, gehen zu dessen Lasten; daraus resultierende Fristverschiebungen und Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

§ 6 Preise & Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch genommen wird, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Vorauszahlung. Jangle ist berechtigt, vor Leistungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von [z. B. 50 %] des Auftragswerts, bei Vermittlungsleistungen das volle Akteurshonorar als durchlaufenden Posten, in Rechnung zu stellen. Mit der Leistung muss erst nach Zahlungseingang begonnen werden.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen [14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Verzug. B2B Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers gebühren Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie der Ersatz aller notwendigen und zweckentsprechenden Betreibungs- und Inkassokosten (Pauschale gemäß § 458 UGB von EUR 40 unberührt). B2C Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (4 % p. a.) und die Verzugsfolgen nach den zwingenden Bestimmungen.

(5) B2B Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen.

(6) Bei Vermittlungsleistungen entsteht der Provisionsanspruch von Jangle bereits mit dem wirksamen Zustandekommen des Vertrags zwischen Auftraggeber und Akteur, unabhängig vom späteren Verlauf oder Erfolg der vermittelten Leistung.

§ 7 Fristen & Ausführung

(1) Liefer- und Ausführungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Jangle ausdrücklich und schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Richtwerte.

(2) Fristen beginnen frühestens mit vollständiger Beistellung aller Mitwirkungsleistungen (§ 5) und Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(3) B2B Bei Überschreitung verbindlicher Termine hat der Auftraggeber Jangle eine angemessene Nachfrist von mindestens [14] Tagen zu setzen; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10.

§ 8 Abnahme & Korrekturen

(1) Im Leistungsumfang sind [z. B. zwei (2)] Korrekturschleifen enthalten. Darüber hinausgehende Änderungs- und Korrekturwünsche sind gesondert nach Aufwand zu vergüten.

(2) Der Auftraggeber hat ein zur Abnahme vorgelegtes Ergebnis unverzüglich zu prüfen und Mängel innerhalb von [7] Tagen ab Bereitstellung konkret und schriftlich zu rügen.

(3) Abnahmefiktion. Erfolgt innerhalb der Frist nach Abs. 2 keine konkrete schriftliche Mängelrüge oder nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, gilt die Leistung als ordnungsgemäß abgenommen. B2C Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn auf die Bedeutung des Verhaltens gesondert hingewiesen wurde und die Frist angemessen ist; zwingende Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

§ 9 Gewährleistung

9.1 Vermittlungsleistungen

Für vermittelte Leistungen der Akteure trifft Jangle keine Gewährleistung; insoweit gilt § 2. Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Akteur als Vertragspartner.

9.2 Eigenleistungen

(1) Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Leistung von den ausdrücklich und objektiv vereinbarten Eigenschaften abweicht. Subjektives Nichtgefallen, geänderte Geschmacks-, Stil- oder Erwartungsvorstellungen sowie nachträgliche Änderungswünsche sind keine Mängel und begründen keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche.

(2) Im Gewährleistungsfall steht Jangle das Recht zur Verbesserung (Nachbesserung oder Austausch) zu; Jangle ist berechtigt, zunächst zweimal nachzubessern, bevor weitergehende Gewährleistungsbehelfe geltend gemacht werden können.

(3) B2B Gegenüber Unternehmern gilt: Die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 UGB ist einzuhalten; offene Mängel sind binnen [7] Tagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist wird – soweit gesetzlich zulässig – auf [sechs (6) Monate] verkürzt. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen (Ausschluss der Vermutung des § 924 ABGB). Ein Rückgriff gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen, soweit zulässig.

(4) B2C Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (insbesondere §§ 922 ff. ABGB bzw. VGG) unverändert; die Einschränkungen in Abs. 3 finden auf Verbraucher keine Anwendung.

§ 10 Haftung

(1) Für Schäden aus vermittelten Leistungen der Akteure haftet Jangle nicht (§ 2 Abs. 4).

(2) B2B Gegenüber Unternehmern haftet Jangle nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverluste ist ausgeschlossen. Die Haftung ist überdies der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert der betroffenen Leistung begrenzt.

(3) B2C Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden ausgeschlossen, soweit dies nach § 6 KSchG zulässig ist. Nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden die Haftung für Personenschäden, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG).

(4) Soweit die Haftung von Jangle ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen und beauftragten Dritten.

§ 11 Nutzungs- & Verwertungsrechte

(1) An von Jangle erbrachten Eigenleistungen (z. B. Jingles, Audioproduktionen, Gestaltungen) werden dem Auftraggeber Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen im vereinbarten Umfang eingeräumt. Bis dahin ist jede Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung unzulässig.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck eingeräumt. Eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. Bearbeitung, Weiterlizenzierung, neue Verwendungsarten) bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

(3) Bei Vermittlungsleistungen werden Nutzungsrechte am Werk des Akteurs vom Akteur unmittelbar an den Auftraggeber eingeräumt; deren Umfang ist mit dem Akteur zu vereinbaren.

(4) Jangle ist – sofern der Auftraggeber nicht aus berechtigten Gründen widerspricht – berechtigt, erbrachte Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nennen und auszugsweise darzustellen.

§ 12 Stornierung & Rücktritt

(1) Storno durch den Auftraggeber. Tritt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss ohne Verschulden von Jangle vom Vertrag zurück, sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie der entstandene Aufwand zu vergüten. Es gilt – soweit zulässig – folgende Stornostaffel des Auftragswerts: [z. B. bis 14 Tage vor Termin: 25 %; bis 7 Tage: 50 %; danach: 100 %]. Bereits an Akteure geleistete oder verbindlich zugesagte Honorare (durchlaufende Posten) sind in jedem Fall zu tragen.

(2) B2C Rücktrittsrecht bei Fernabsatz. Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen gemäß FAGG zu.

(3) B2C Ausnahme (personalisierte Leistungen). Das Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG nicht bei Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind – insbesondere bei individuell produzierten Songs (Jangle2Go) und maßgefertigten Audioproduktionen. Der Verbraucher nimmt dies vor Auftragserteilung ausdrücklich zur Kenntnis.

(4) B2C Vorzeitiger Leistungsbeginn. Verlangt der Verbraucher, dass mit der Dienstleistung schon vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, schuldet er bei dennoch erklärtem Rücktritt einen der bereits erbrachten Leistung entsprechenden anteiligen Betrag (§ 16 FAGG).

(5) B2B Ein Rücktrittsrecht nach FAGG besteht gegenüber Unternehmern nicht.

§ 13 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Epidemien/Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streik, Ausfall von Akteuren, Strom-/Netzausfälle) befreien Jangle für ihre Dauer von der Leistungspflicht und verlängern Fristen entsprechend. Schadenersatzansprüche aus dadurch bedingten Verzögerungen oder Ausfällen sind – im gesetzlich zulässigen Rahmen – ausgeschlossen.

§ 14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) B2B Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Klagenfurt vereinbart. B2C Gegenüber Verbrauchern bleibt der gesetzliche Gerichtsstand (§ 14 KSchG) maßgeblich.

(3) Online-Streitbeilegung. Verbraucher können Beschwerden an die OS-Plattform der EU richten: ec.europa.eu/odr.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. B2B Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(5) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. B2B Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. B2C Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle einer unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

Stand: 1.7.2026 · Jangle – Islam Ghabour, Herbertstraße 1/1, 9020 Klagenfurt, Österreich